Stadt der Speere
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Schöningen

3-G Regel in Gebäuden der Stadtverwaltung

Die Verwaltung informiert: Für sämtliche Gebäude der Stadtverwaltung einschließlich ihrer Betriebsteile und Außenstellen gilt die 3-G Regel für Besucherinnen und Besucher. Vor dem Betreten der Gebäude ist ein schriftlicher Nachweis über den Status als geimpfte,  genesene oder aktuell getestete Person zu erbringen. Ausgenommen sind die Kindertagesstätten ausschließlich nur für das Bringen und Abholen der Kinder, für das zwingend die Maskenpflicht gilt.


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